Sie kaufen eine Wohnung in Warschau? Wir begleiten Sie von der Auswahl bis zur Schlüsselübergabe
Immobilienvermittler mit gesetzlich vorgeschriebener Berufshaftpflichtversicherung (OC). Wir sind kein Verkaufsbüro eines Bauträgers — bei der Wahl der Wohnung und der Prüfung der Dokumente stehen wir auf Ihrer Seite.
- 0% vom Käufer im Neubau
- 5 Schritte von der Auswahl bis zur Schlüsselübergabe
- 7 Sprachen der Betreuung
Neubau (Primärmarkt)
0% vom Käufer
Wir verlangen von Ihnen keine Vergütung für die Hilfe beim Wohnungskauf vom Bauträger. Den Wohnungspreis legt der Bauträger fest.
Die Reihenfolge der Suchergebnisse hängt nicht von der Vergütung des Vermittlers ab.
So arbeiten wir
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Anmeldung vor dem ersten Besuch
Bevor Sie ins Verkaufsbüro gehen, melden wir Sie beim Bauträger als unseren Kunden an — nur mit Ihrer Zustimmung. Gab es schon vorher Kontakt mit dem Büro, erkennt der Bauträger die Beteiligung eines Vermittlers möglicherweise nicht an. Schreiben Sie uns daher vor dem ersten Besuch oder Anruf.
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Gemeinsamer Besuch im Verkaufsbüro
Wir gehen gemeinsam hin. Wir fragen nach dem Zahlungsplan, dem Treuhandkonto für Wohnungskäufer (mieszkaniowy rachunek powierniczy), dem Ausbaustandard, Stellplätzen und Abstellräumen. Wir vergleichen den Preis mit der Preisliste, die der Bauträger auf seiner Website und auf dem Portal dane.gov.pl veröffentlicht.
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Informationsprospekt
Wir gehen mit Ihnen den Informationsprospekt (prospekt informacyjny), das Grundbuch (księga wieczysta), die Baugenehmigung und den Vertragsentwurf durch: Wem gehört das Grundstück, gibt es Hypotheken, wann endet der Bau, wie sind Preisanpassung und Vertragsstrafen geregelt. Wir sagen Ihnen, was Sie den Bauträger oder einen Anwalt fragen sollten.
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Reservierungs- und Bauträgervertrag
Wir helfen Ihnen, den Reservierungsvertrag (umowa rezerwacyjna) und den Entwurf des Bauträgervertrags (umowa deweloperska) vor dem Notartermin zu lesen. Wir markieren Klauseln, zu denen Sie den Bauträger oder einen Anwalt befragen sollten.
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Wohnungsabnahme
Bei der Abnahme prüfen wir die Wohnung nach einer Checkliste: Fläche, Installationen, Fenster und Türen, Putz und Böden. Mängel tragen wir ins Protokoll ein und achten danach auf die Fristen für ihre Beseitigung.
Bestandsmarkt (Sekundärmarkt)
Vergütung laut Vertrag
Ihre Höhe und wer sie zahlt, halten wir im Vermittlungsvertrag fest, bevor wir mit der Arbeit beginnen.
Wir helfen beim Kauf, Verkauf und bei der Vermietung von Bestandswohnungen. Den Vermittlungsvertrag (umowa pośrednictwa) schließen wir schriftlich oder in elektronischer Form; darin beschreiben wir den Leistungsumfang.
Was wir tun
- Gemeinsame Durchsicht des Grundbuchs (księga wieczysta), der Bescheinigungen der Eigentümergemeinschaft oder Genossenschaft und der Rechtslage der Wohnung;
- Besichtigung und Fragenliste für den Verkäufer;
- Verhandlungen und Vorbereitung des Vorvertrags (umowa przedwstępna);
- Abstimmung mit Bank und Notar bis zur notariellen Urkunde (akt notarialny) und zur Übergabe der Wohnung.
Zum Bereich Bestandsmarkt Sie verkaufen oder vermieten? Schreiben Sie uns
Für Ausländer
Betreuung in 7 Sprachen
- Polski
- Русский
- Українська
- English
- Deutsch
- Türkçe
- Italiano
Gespräche, Besichtigungen und Korrespondenz führen wir in Ihrer Sprache. Wir erklären, was im Informationsprospekt und im Vertrag steht, bevor Sie unterschreiben. Wenn Sie kein Polnisch sprechen, ist beim Notartermin ein vereidigter Dolmetscher (tłumacz przysięgły) nötig — wir helfen bei der Organisation.
Wobei wir außerdem helfen
- Wir prüfen, ob Sie für den Kauf eine Genehmigung des polnischen Innenministeriums (zezwolenie MSWiA) brauchen — das hängt von der Staatsangehörigkeit und der Art der Immobilie ab;
- wir sagen Ihnen, welche Nachweise über die Herkunft der Mittel Sie für Bank und Notar vorbereiten sollten;
- wir können den Kauf aus der Ferne abwickeln, auf Grundlage einer notariellen Vollmacht.
Die Vergütung enthält keine MwSt. — der Vermittler ist von der MwSt. befreit.
Sprechen wir, bevor Sie ins Verkaufsbüro gehen
Jawno — Vladyslav Moroz, Immobilienvermittler, Warschau. Berufshaftpflichtversicherung (OC) des Vermittlers.